Verwaltungsgerichtshof 97/02/0331

97/02/0331Verwaltungsgerichtshof14.11.1997

Regest

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Blutalkoholbestimmung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliche bzw klinische Untersuchung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/02/0331

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.11.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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