Verwaltungsgerichtshof 97/02/0383

97/02/0383Verwaltungsgerichtshof28.04.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/02/0383

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.04.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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