Verwaltungsgerichtshof 97/02/0398

97/02/0398Verwaltungsgerichtshof14.11.1997

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/02/0398

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.11.1997

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Stadt Krems Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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