Verwaltungsgerichtshof 97/02/0501

97/02/0501Verwaltungsgerichtshof28.04.1998

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/02/0501

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.04.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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