Verwaltungsgerichtshof 97/03/0025

97/03/0025Verwaltungsgerichtshof24.09.1997

Regest

freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/03/0025

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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