Verwaltungsgerichtshof 97/03/0062

97/03/0062Verwaltungsgerichtshof14.05.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/03/0062

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.05.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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