Verwaltungsgerichtshof 97/03/0104

97/03/0104Verwaltungsgerichtshof05.11.1997

Regest

Mängel im Spruch Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen Allgemein Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat Alkotest Straßenaufsichtsorgan Verfahrensrecht Verjährung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/03/0104

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.11.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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