Verwaltungsgerichtshof 97/03/0113

97/03/0113Verwaltungsgerichtshof24.09.1997

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/03/0113

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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