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97/03/0159•Verwaltungsgerichtshof 97/03/0159
97/03/0159Verwaltungsgerichtshof05.11.1997
Feststellen der Geschwindigkeit Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Mitführen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis
Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Bestrafung wegen der Verwaltungsübertretung nach § 52 lit. a
Z. 10a StVO 1960 zur Gänze und in Ansehung der Verwaltungsübertretung nach § 102 Abs. 10 KFG 1967 hinsichtlich des Ausspruches über die Strafe und den Kostenersatz wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Das Land Tirol und der Bund haben dem Beschwerdeführer je zur Hälfte Aufwendungen von insgesamt S 13.070,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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