Verwaltungsgerichtshof 97/03/0159

97/03/0159Verwaltungsgerichtshof05.11.1997

Regest

Feststellen der Geschwindigkeit Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Mitführen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/03/0159

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.11.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Bestrafung wegen der Verwaltungsübertretung nach § 52 lit. a

Z. 10a StVO 1960 zur Gänze und in Ansehung der Verwaltungsübertretung nach § 102 Abs. 10 KFG 1967 hinsichtlich des Ausspruches über die Strafe und den Kostenersatz wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Das Land Tirol und der Bund haben dem Beschwerdeführer je zur Hälfte Aufwendungen von insgesamt S 13.070,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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