Verwaltungsgerichtshof 97/03/0168

97/03/0168Verwaltungsgerichtshof22.04.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/03/0168

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.04.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Salzburg ist schuldig, der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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