Verwaltungsgerichtshof 97/03/0177

97/03/0177Verwaltungsgerichtshof26.11.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/03/0177

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Kärnten hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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