Verwaltungsgerichtshof 97/03/0189

97/03/0189Verwaltungsgerichtshof05.11.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/03/0189

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.11.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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