Verwaltungsgerichtshof 97/03/0303

97/03/0303Verwaltungsgerichtshof17.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/03/0303

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.03.1999

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer ist schuldig, dem Bund (Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr) Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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