Verwaltungsgerichtshof 97/04/0009

97/04/0009Verwaltungsgerichtshof22.04.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/04/0009

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.04.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.