Verwaltungsgerichtshof 97/04/0152

97/04/0152Verwaltungsgerichtshof14.04.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/04/0152

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.04.1999

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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