Verwaltungsgerichtshof 97/04/0216

97/04/0216Verwaltungsgerichtshof14.04.1999

Regest

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/04/0216

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.04.1999

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Ein Kostenzuspruch findet nicht statt.

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