Verwaltungsgerichtshof 97/05/0091

97/05/0091Verwaltungsgerichtshof16.09.1997

Regest

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/05/0091

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.09.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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