Verwaltungsgerichtshof 97/05/0110

97/05/0110Verwaltungsgerichtshof16.09.1997

Regest

Anrufung der obersten Behörde Besondere Rechtsgebiete Diverses Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/05/0110

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.09.1997

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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