Verwaltungsgerichtshof 97/05/0116

97/05/0116Verwaltungsgerichtshof16.04.1998

Regest

Formerfordernisse Verbesserungsauftrag Ausschluß Vorstellung Verbesserungsauftrag Bejahung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/05/0116

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.04.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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