Verwaltungsgerichtshof 97/05/0149

97/05/0149Verwaltungsgerichtshof16.09.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/05/0149

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.09.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat den Beschwerdeführern insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 12.830,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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