Verwaltungsgerichtshof 97/05/0296

97/05/0296Verwaltungsgerichtshof16.04.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/05/0296

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.04.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 15.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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