Verwaltungsgerichtshof 97/06/0002

97/06/0002Verwaltungsgerichtshof24.04.1997

Regest

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/06/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.04.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.160,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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