Verwaltungsgerichtshof 97/06/0019

97/06/0019Verwaltungsgerichtshof24.04.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/06/0019

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.04.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Landeshauptstadt Graz Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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