Verwaltungsgerichtshof 97/06/0043

97/06/0043Verwaltungsgerichtshof11.09.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/06/0043

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.09.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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