Verwaltungsgerichtshof 97/06/0066

97/06/0066Verwaltungsgerichtshof20.11.1997

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten in welchen die Anrufung des VwGH ausgeschlossen ist

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/06/0066

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.11.1997

Spruch

1. Das Beschwerdeverfahren zu Zl. 97/06/0066 (betreffend den Beschwerdeführer und den erstangeführten Bescheid) wird eingestellt.

2. Die Beschwerde gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 11. September 1997,

Zlen. 97/06/0066, 0152-10, wird zurückgewiesen.

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