Verwaltungsgerichtshof 97/06/0082

97/06/0082Verwaltungsgerichtshof29.04.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/06/0082

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.04.1997

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Erstbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,--, und den Zweitbeschwerdeführern insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren aller Beschwerdeführer wird abgewiesen.

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