Verwaltungsgerichtshof 97/06/0084

97/06/0084Verwaltungsgerichtshof29.04.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/06/0084

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.04.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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