Verwaltungsgerichtshof 97/06/0125

97/06/0125Verwaltungsgerichtshof30.04.1998

Regest

Verantwortlichkeit (VStG §9) Beteiligungsformen (VStG §7) Verantwortlichkeit (VStG §9) verantwortlich Beauftragter

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/06/0125

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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