Verwaltungsgerichtshof 97/06/0136

97/06/0136Verwaltungsgerichtshof30.04.1998

Regest

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Baubewilligung BauRallg6

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/06/0136

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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