Verwaltungsgerichtshof 97/06/0139

97/06/0139Verwaltungsgerichtshof11.09.1997

Regest

Verbesserungsauftrag Ausschluß Formgebrechen behebbare Baurecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/06/0139

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.09.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Graz hat den Beschwerdeführern insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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