Verwaltungsgerichtshof 97/06/0200

97/06/0200Verwaltungsgerichtshof20.11.1997

Regest

Ermessen Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Abstandsvorschriften BauRallg5/1/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/06/0200

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.11.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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