Verwaltungsgerichtshof 97/06/0218

97/06/0218Verwaltungsgerichtshof25.03.1999

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/06/0218

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.03.1999

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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