Verwaltungsgerichtshof 97/06/0219

97/06/0219Verwaltungsgerichtshof25.03.1999

Regest

Auflagen BauRallg7

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/06/0219

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.03.1999

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Landeshauptstadt Graz Aufwendungen in der Höhe von S 4.035,-- und den Mitbeteiligten insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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