Verwaltungsgerichtshof 97/06/0245

97/06/0245Verwaltungsgerichtshof30.04.1998

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Berufungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/06/0245

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.1998

Spruch

Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 15.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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