Verwaltungsgerichtshof 97/07/0029

97/07/0029Verwaltungsgerichtshof11.09.1997

Regest

Geldstrafe und Arreststrafe Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Beweismittel Sachverständigenbeweis Beweismittel Sachverständigengutachten Umfang der Abänderungsbefugnis Reformatio in peius Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/07/0029

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.09.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.010,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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