Verwaltungsgerichtshof 97/07/0096

97/07/0096Verwaltungsgerichtshof13.11.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/07/0096

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.11.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von ingesamt S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von ingesamt S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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