Verwaltungsgerichtshof 97/08/0011

97/08/0011Verwaltungsgerichtshof16.03.1999

Regest

Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/08/0011

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.1999

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.