Verwaltungsgerichtshof 97/08/0031

97/08/0031Verwaltungsgerichtshof13.04.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/08/0031

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.04.1999

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird insoweit, als er die Festlegung der Beitragsgrundlagen ab dem 1. Dezember 1995 betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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