Verwaltungsgerichtshof 97/08/0107

97/08/0107Verwaltungsgerichtshof16.09.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/08/0107

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.09.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Gemeinde Weingraben Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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