Verwaltungsgerichtshof 97/08/0160

97/08/0160Verwaltungsgerichtshof13.04.1999

Regest

Akteneinsicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/08/0160

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.04.1999

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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