Verwaltungsgerichtshof 97/08/0394

97/08/0394Verwaltungsgerichtshof16.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/08/0394

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.1999

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenbegehren der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse wird abgewiesen.

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