Verwaltungsgerichtshof 97/08/0423

97/08/0423Verwaltungsgerichtshof21.04.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/08/0423

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.04.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Verwaltungsübertretung nach § 111 i.V.m. § 33 Abs. 1 ASVG und im Kostenausspruch nach § 64 Abs. 2 VStG wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

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