Verwaltungsgerichtshof 97/08/0441

97/08/0441Verwaltungsgerichtshof16.09.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/08/0441

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.09.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Das Land Steiermark hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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