Verwaltungsgerichtshof 97/08/0541

97/08/0541Verwaltungsgerichtshof21.04.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/08/0541

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.04.1998

Spruch

Der Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen von S 15.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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