Verwaltungsgerichtshof 97/08/0554

97/08/0554Verwaltungsgerichtshof16.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/08/0554

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.1999

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 15.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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