Verwaltungsgerichtshof 97/09/0264

97/09/0264Verwaltungsgerichtshof15.04.1998

Regest

Einhaltung der Formvorschriften Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/09/0264

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.04.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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