Verwaltungsgerichtshof 97/10/0058

97/10/0058Verwaltungsgerichtshof02.04.1998

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/10/0058

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.04.1998

Spruch

Die Beschwerde wird für gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Die Anträge auf Aufwandersatz werden abgewiesen.

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