Verwaltungsgerichtshof 97/10/0069

97/10/0069Verwaltungsgerichtshof24.11.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/10/0069

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Antrag der belangten Behörde auf Zuerkennung von Kostenersatz wird abgewiesen.

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