Verwaltungsgerichtshof 97/10/0079

97/10/0079Verwaltungsgerichtshof15.09.1997

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Spruch und Begründung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/10/0079

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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