Verwaltungsgerichtshof 97/10/0200

97/10/0200Verwaltungsgerichtshof24.11.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/10/0200

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.1997

Spruch

Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird nicht stattgegeben.

Gleichzeitig wird die gegen den genannten Bescheid erhobene Beschwerde zurückgewiesen.

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